Wer sich aktiv mit Falknerei, also der Jagd mit Greifvögeln auf freilebendes Wild beschäftigen möchte, muß verschiedene rechtliche und praktische Voraussetzungen erfüllen.
Zu den rechtlichen Voraussetzungen gehören das erfolgreiche Ablegen der Jäger- und der Falknerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins, das Recht der Jagdausübung, der Legalitätsnachweis für den Beizvogel und je nach Bundesland eine Gehegegenehmigung für die Unterbringung des Vogels.
An praktischen Voraussetzungen müssen ausreichende Jagdgelegenheit auf für Beizjagd geeignetes Wild, genügend Platz im Garten für art- und verhaltensgerechte Unterbringung, regelmäßig viel Zeit bei Tageslicht für die Pflege und das Training des Vogels sowie ausreichendes Wissen und Erfahrung in der praktischen Falknerei vorhanden sein.
Die Haltung von Habicht, Wanderfalke und Steinadler, den maßgeblichen Beizvögeln in Deutschland, ist nur mit dem Falknerjagdschein gestattet. Die Beschaffung von Greifvögeln zum Zwecke der Falknerei ist durch strenge rechtliche Vorschriften geregelt. Eine Naturentnahme ist nur ausnahmsweise beim Habicht erlaubt, im übrigen entstammen die Beizvögel heute gänzlich aus Zuchtprojekten.
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