Und noch etwas: Es zeugt von einem hohen Maß an greifvogelornithologischer Inkompetenz, wenn behauptet wird, Greifvögel würden "täglich mehrere Stunden in der Luft verbringen". Richtig ist, daß Greifvögel sehr ökonomisch mit ihren Energiereserven umgehen (bzw. umgehen müssen) und ihre Tagesaktivität zu über 95% aus Inaktivität (ohne Fliegen) bestehen kann. Für einzelne Wanderfalken sind tägliche Jagdaktivitäten von kaum zwei Minuten nachgewiesen worden. Kein Greifvogel fliegt aus einem Lustgewinn heraus, er bewegt sich einzig zur Art-erhaltung (Nahrungsaufnahme, Fortpflanzung samt Revierverhalten, Zugtrieb). Oder anders gesagt: wenn er seinen Bedarf gedeckt bekommt, wie in der falknerischen Haltung, gibt es für einen Greifvogel evolutionsbedingt keinen Grund sich zu bewegen. Alles andere wäre Energieverschwendung, die es in der Natur nicht gibt! Von einer Notwendigkeit, "Stunden zu fliegen", kann also keine Rede sein. Vielmehr ist dies ein klassisches Beispiel von Anthropomorphismus, wie er für den populistisch orientierten Tier- und Naturschutz à la Komitee gegen den Vogelmord leider typisch ist.
"Überlebt ein Tier die Ausbildung zum Beizvogel, wird er von seinem Besitzer vor allem bei der Jagd auf Vögel und kleine Säugetiere eingesetzt."
Diese Aussage suggeriert auf perfide Weise, daß Greifvögel beim Abtragen öfter als selten sterben. Tatsächlich kommt beim Abtragen kaum jemals ein Greifvogel zu Schaden. In Wahrheit überleben die in Menschenhand gezüchteten Greifvögel im Schnitt wesentlich länger als ihre Artgenossen in der Natur. Und zwar nicht nur im Hinblick auf das absolute Alter in Jahren, sondern auch in bezug auf die Sterblichkeit im ersten Lebensjahr. Bei Wildbruten erreicht nur jeder dritte bis vierte Jungvogel das zweite Lebensjahr, in der Falknerei dagegen sind es zwei von drei Jungvögel. Warum das so ist und auch sein muß, liegt auf der Hand: Im Vergleich zu den Unwägbarkeiten des Lebens als Wildvogel hat der Beizvogel ein wesentlich bequemeres und sicheres Leben. Ob die falknerische Greifvogelhaltung wohl art-, tier- und individuengerecht ist?
"Einmal freigelassen jagen die Vögel - in Unkenntnis des Katalogs der jagdbaren Arten - i.d.R. alle Tiere, die in ihr natürliches Beutespektrum fallen. So werden bei Beizjagden häufig auch geschützte Arten wie z.B. Turteltauben und Singvögel getötet."
Hier werden zwei diffamierende Behauptungen aufgestellt:
1. daß Beizvögel in der Regel (also häufiger als gelegentlich) nicht zur Jagd freigegebene Tiere schlagen und
2. daß dabei häufig geschützte Arten zur Strecke kommen.
Abgesehen davon, daß es die geschützte Tierart "Singvogel" nicht gibt, entbehrt auch diese Behauptung jeglicher Grundlage. Woher, so muß man fragen, wissen ausgerechnet die "Experten" vom Komitee gegen den Vogelmord, was zahlenmäßig im Rahmen der Beizjagd bundesweit zur Strecke kommt? Offizielle Statistiken gibt es keine, auf Beizjagden sieht man sie nicht, und aus eigener Erfahrung können sie es schon gar nicht wissen! Tatsächlich sind es natürlich einmal mehr unbeweisbare Behauptungen oder besser gesagt: der Glaube an die eigene Wahrheit.
Tatsächlich spezialisieren sich Greifvögel sehr schnell im Rahmen des Abtrage- und Einjageprozeßes auf die mit ihnen bejagte Beuteart. Auch dies ist ein ganz natürlicher Vorgang. Infolge wiederholter Erfolge lernt der Beizvogel eine Beute zu bevorzugen, andere Tiere dagegen zu ignorieren, da sie für ihn ohne Erfolg (Sättigung) bleiben. Schon bald ist die Motivation, eine andere als die gewohnte Beute anzujagen, so gering, daß kaum Fehlfänge vorkommen. Zudem lassen viele Beizjagdarten, wie z.B. das Frettieren von Kaninchen, die Hasenbeize oder das Fuchssprengen gar keine andere Beute als die erwünschte zu. Und nicht zu vergessen: Ganz im Gegensatz zu allen anderen Jagdarten selektiert der Beizvogel - entsprechend natürlichen Abläufen - bevorzugt kranke oder schwache Tiere aus. Zudem ist es im ureigensten Interesse des Falkners, Fehlfänge bestmöglichst zu vermeiden. Alles andere würde den Erfolg des Abtrageprozeßes konterkarieren. Deshalb läßt der Falkner seinen Vogel nur dann fliegen, wenn er eine zur Jagd freigegebene Beute einwandfrei angesprochen hat.
"Ein weiteres Problem ist die Verstrickung zahlreicher deutscher Falkner mit dem illegalen Tierhandel. Bei Kontrollen entdecken und beschlagnahmen Zoll- und Naturschutzbehörden regelmäßig gewilderte und geschmuggelte Tiere ... Auch international stehen deutsche Falkner immer wieder wegen illegalem Tierhandel und Naturentnahmen vor Gericht."
Die pauschale Kriminalisierung der deutschen Falknerei hat bereits Tradition und ist Propaganda übelster Sorte. Auf die angeblich zahlreichen Fälle angesprochen, bleiben die Verleumder natürlich - wie sollte es anders sein - Antworten schuldig. Zugegeben, es gibt Einzelfälle, von Kriminellen, wie sie jedes Metier kennt, die der großen Verlockung der Öldollars erliegen; von regelmäßigen Verstößen deutscher Falkner gegen Recht und Gesetz kann allerdings überhaupt keine Rede sein. Üble Nachrede nennt man so etwas im Juristendeutsch, ein Straftatbestand - nebenbei bemerkt!
Nichts als seiner eigenen Wahrheit gehorchend, fordert das Komitee gegen den Vogelmord schlußendlich "ein Verbot der Jagd mit lebenden Greifvögeln sowie strenge Auflagen bei Haltung und Handel".
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, daß das Komitee gegen den Vogelmord strenge(re) Auflagen bei Haltung und Handel fordert, andererseits die vom Komitee gerne als Kronzeugin gegen die Falknerei herangezogene Kölner Zollfahndung in Sachen Beizjagd eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Gesetzgebung verlangt; der normale Beamte im Vollzug sei nämlich längst überfordert.
In Wahrheit ist die Greifvogelhaltung doch heute schon die am stärksten reglementierte und staatlich kontrollierte Tierhaltung ohne Seuchenrelevanz. Für welche andere Form der Tierhaltung, selbst von streng geschützen Arten, ist denn überhaupt ein Sachkundenachweis erforderlich, von einer staatlichen Prüfungspflicht, gar einer doppelten, ganz zu schweigen? Bei keiner! Und was, so fragt man sich weiter, hat eine strengere Kontrolle von Haltung und Handel mit der praktischen Beizjagd zu tun? Absolut nichts!
Die Beizjagd ist eine selektive, lautlose, für Mensch und Natur ungefährliche, rückstandsfreie und nachhaltige Form der Jagd. Die Greifvogelhaltung wiederum ist art-, tier- und individuengerecht und bereits heute strengsten Regularien und Kontrollen unterworfen. Falkner weisen zudem in zwei staatlichen Prüfungen ihre Sachkenntnis nach und haben mehrfach bewiesen, daß sie sich mit Weitsicht und Überzeugung dem Natur- und Artenschutz verpflichtet fühlen: so vor Jahrzehnten, als sie sich für die ganzjährige Unterschutzstellung der Greifvögel einsetzten, später als sie sich der Zucht und Auswilderung bedrohter Greifvogelarten annahmen und jüngst, als sie auf ein Zucht-, Haltungs- und Freiflugverbot von Greifvogelarthybriden drängten.
All das wissen auch die Gegner der Falknerei. Sie wissen auch, daß es keinen vernüftigen Grund gibt, die Beizjagd zu verbieten. Aus eben diesem Grund wird gelogen, diffamiert und pauschaliert: in Ermangelung tatsächlich stichhaltiger Argumente gegen die Beizjagd!
Das hier analysierte Positionspapier des Komitees gegen den Vogelmordf steht exemplarisch für viele. Es berechtigt zu der Frage, wie in unserer heutigen aufgeklärten Zeit, inmitten einer sich selbst tolerant nennenden und Minderheiten schützenden Gesellschaft, ein Verein andere diffamieren und verleumden darf, noch dazu unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit. Dagegen gilt es sich zur Wehr zu setzen! |